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Ratgeber

Polizeidienstunfähig: Was passiert jetzt?

Ratgeber · ca. 6 Min. Lesezeit · Stand: Juli 2026

Die Nachricht vom Polizeiarzt trifft viele mitten in der Laufbahn: Polizeidienstunfähig. Was das rechtlich bedeutet, welche Wege es jetzt gibt und welche finanziellen Folgen drohen – kompakt erklärt.

Was bedeutet Polizeidienstunfähig?

Der Polizeivollzugsdienst stellt besondere gesundheitliche Anforderungen. Polizeidienstunfähig ist, wer diesen dauerhaft nicht mehr genügt – auch wenn er für andere Tätigkeiten voll einsatzfähig wäre. Rechtsgrundlage ist beim Bund § 4 BPolBG, in den Ländern gelten entsprechende Landesregelungen. Die medizinische Beurteilung erfolgt durch den polizeiärztlichen Dienst bzw. Amtsarzt auf Grundlage der Polizeidienstvorschrift PDV 300.

Der entscheidende Unterschied: PDU ist nicht gleich DU

Polizeidienstunfähigkeit bedeutet nicht automatisch allgemeine Dienstunfähigkeit. Wer den Vollzugsdienst nicht mehr ausüben kann, aber allgemein dienstfähig ist, wird in der Regel nicht in den Ruhestand versetzt. Es gilt der Grundsatz Weiterverwendung vor Versorgung: Der Dienstherr prüft zuerst, ob du an anderer Stelle eingesetzt werden kannst.

Weg 1: Weiterverwendung im Innendienst

Der häufigste Fall: Versetzung in den Verwaltungsdienst der Polizei oder eine andere Behörde, gegebenenfalls mit Laufbahnwechsel. Dein Beamtenstatus bleibt erhalten – aber die Polizeizulage entfällt, und die Beförderungsperspektiven der Vollzugslaufbahn sind meist dahin. Für viele bedeutet das dauerhaft spürbar weniger Einkommen.

Weg 2: Ruhestand – nur wenn nichts anderes geht

In den Ruhestand versetzt wirst du erst, wenn eine Weiterverwendung nicht möglich ist oder besondere Alters- und Dienstzeitregelungen greifen. Das Ruhegehalt richtet sich nach deinen Dienstjahren – wer früh polizeidienstunfähig wird, landet oft nahe der Mindestversorgung. Wichtig: Die Polizeizulage ist nicht ruhegehaltfähig und fällt im Ruhestand komplett weg.

Sonderfall Anwärter und Beamte auf Probe

Als Beamter auf Widerruf oder auf Probe hast du bei Dienstunfähigkeit grundsätzlich keinen Ruhegehaltsanspruch: Es droht die Entlassung mit Nachversicherung in der gesetzlichen Rentenversicherung – deren Erwerbsminderungsrente ist niedrig und an strenge Voraussetzungen geknüpft. Ausnahme: Beruht die Dienstunfähigkeit auf einem Dienstunfall, werden auch Beamte auf Probe in den Ruhestand versetzt.

Sonderfall Dienstunfall

Ist ein anerkannter Dienstunfall die Ursache, greift die Unfallfürsorge: Unfallruhegehalt und weitere Leistungen fallen deutlich höher aus als die normale Versorgung. Entscheidend ist die saubere Anerkennung des Dienstunfalls – dokumentiere den Hergang lückenlos und halte die Meldefristen ein.

Was du jetzt konkret tun solltest

Nimm die polizeiärztliche Untersuchung ernst und bereite dich vor. Zieh früh deinen Personalrat und deine Gewerkschaft hinzu, zum Beispiel die GdP. Prüfe Bescheide auf Fristen – gegen die Feststellung der Polizeidienstunfähigkeit und eine Ruhestandsversetzung kannst du Rechtsmittel einlegen; dafür gehört ein Fachanwalt für Beamtenrecht an deine Seite. Und: Prüfe deine private Absicherung, solange sich dein Gesundheitszustand nicht weiter verändert.

Dieser Ratgeber informiert allgemein und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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